Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fidelium Gebäudedienstleistungen
Hermann-Ehlers-Stra e 3, 49082 Osnabrück
(Stand: 15.02.2025)
Ist eine Erklärung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kann der Auftragnehmer dieses innerhalb von zwei Wochen zumindest in Textform annehmen. Im Übrigen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, das/der diese Bedingungen enthält oder ein Angebot per E-Mail bestätigt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Mit Ausnahme des Inhabers, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern oder Prokuristinnen und Prokuristen sind die Mitarbeiter der Firma Fidelium Gebäudedienstleistungen, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück, nicht berechtigt, hiervon abweichende Abreden zu treffen.
1. Der Auftraggeber benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen des Auftragnehmers einen Ansprechpartner. Dieser steht dem Auftragnehmer während der gesamten Auftragsdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.
2. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei seiner Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Bereitstellung sämtlicher Gegenstände (z. B. Schlüssel) oder Materialien, soweit vereinbart oder erforderlich, die Bereitstellung sämtlicher essentieller Informationen (bereits bei Zustandekommen des Vertrages), z. B. über besondere Pflegebedürftigkeit von Materialen, die Gewährleistung von Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Leistungsgegenstandes.
3. Der Auftraggeber übersendet dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen oder Materialien auf schnellstem Weg.
4. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er vom Auftragnehmer mindestens in Textform darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der erwarteten Mitwirkung. Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und sich daraus Schäden seitens des Auftraggebers ergeben, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht. Insoweit aufgrund von fehlenden Mitwirkungspflichten Mehrarbeit seitens des Auftragnehmers oder Leerlaufzeiten resultieren, ist die Zeit entsprechend der vereinbarten Stundenvergütung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu ersetzen. Der Auftragnehmer wird dies entsprechend in Rechnung stellen.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Unterlagen mit personenbezogenen Daten oder Datenverarbeitungssysteme, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, so abzusichern, dass der Auftragnehmer keinen Zugriff auf diese während der Ausführung der Leistung hat. Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, ist er verpflichtet, dies dem Auftragnehmer anzuzeigen, damit zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden kann.
6. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt sowie dokumentiert.
Insoweit Leistungen zu Nachtzeiten sowie sonn- und feiertags ausgeführt werden sollen, werden zu der im Auftrag festgesetzten Vergütung Zuschläge berechnet. Die Zuschläge betragen – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – wie folgt:
• für Nachtarbeit ab 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr 40 % Zuschlag
• für Arbeit an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen, sofern diese auf einen Sonntag fallen 100 % Zuschlag
• für Arbeiten am Neujahrstag, am Oster- und Pfingstsonntag, am 1. Mai und an den
Weihnachtsfeiertagen (am 24.12. ganztags) sowie Silvester (am 31.12. ganztags),
auch wenn diese auf einen Sonntag fallen 200 % Zuschlag
• für Arbeiten an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen, sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen 150 % Zuschlag
Die Aufrechnung sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
oder –nutzung
Hauptzweck ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Auftrag zur Erfüllung der Kundenaufträge. Nebenzweck ist die Lieferantenbetreuung sowie die Interessentenbetreuung. Konkret gehören dazu: Kundenverwaltung und Akquise, Terminverwaltung, Vertragsabwicklung, Serviceabwicklung, Fakturierung, Wareneinkauf und Zahlungsverkehr.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Kunden ist der Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO, nach dem die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages mit dem Betroffenen zulässig ist
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden
Grundsätzlich geben wir keine personenbezogenen Daten unserer Kunden an Dritte weiter, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zur Auftragserfüllung zwingend erforderlich. In diesem Fall werden Betroffene darüber informiert, sofern diese nicht bereits Kenntnis darüber haben.
Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung der Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) ist nicht geplant.
Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
Grundsätzlich löschen wir die Daten, wenn der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, entfallen ist, z.B. bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Ist eine Löschung nicht möglich, z.B. Daten, die in einem elektronischen Archivsystem gespeichert sind, werden diese für eine weitere Verarbeitung gesperrt. Die Aufbewahrungsdauer bzw. die Löschfristen von Kundendaten hängt von der Datenart ab. Eine genaue Auflistung der von uns verarbeiteten Datenkategorien und Datenarten führen wir in einem elektronischen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DSGVO, dass wir Betroffenen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Daten, die wir zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, löschen wir gem. Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe e) DSGVO nicht.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
Einwilligungen
Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
Bereitstellung personenbezogener Daten
Zur Auftragserfüllung ist der Auftraggeber bzw. der Betroffene verpflichtet, personenbezogene Daten in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie es für die Auftragserfüllung notwendig ist. Dabei liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers dem Auftragnehmer bzw. der verantwortlichen Stelle nur die Daten zur Verfügung zu stellen die zur Vertragserfüllung erforderlich sind (Minimalprinzip).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über Ihre Rechte aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Sollte bei Vertragsabschluss nichts Anderslautendes vereinbart werden, so erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen und/ oder Logo des Auftraggebers auf der Internetseite „http://www.fidelium-service.de“ dauerhaft einstellt bzw. ihn als Referenz angibt / benennen darf. Das Einverständnis des Auftraggebers ist jederzeit ohne Begründung widerrufbar.
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.
Hermann-Ehlers-Straße 3
49082 Osnabrück
T. 0541 – 770 94 23
M. mail(at)fidelium-service.de
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